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Staatliche Förderungen für energetische Sanierungen

Energieeffizient sanieren lohnt sich gleich doppelt: Sie sparen langfristig Heizkosten und profitieren von attraktiven staatlichen Förderungen. Besonders wichtig ist dabei die Förderung als Einzelmaßnahme Gebäudehülle.

Förderung als Einzelmaßnahme „Gebäudehülle“

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt gezielt einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle - also überall dort, wo Wärme verloren gehen kann.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Austausch alter Fenster und Außentüren
  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Kellerdecken
  • Erneuerung von Rollladenkästen oder Glasflächen

Förderart

  • Direkter Zuschuss über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden

Förderhöhe

  • Bis zu 15 % der förderfähigen Kosten
  • Zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
  • Maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr förderfähig

Voraussetzungen

  • Die Immobilie ist mindestens 5 Jahre alt (bezogen auf den Bauantrag)
  • Die Maßnahme wird von einem Energieeffizienz-Experten begleitet
  • Die Arbeiten werden durch ein Fachunternehmen ausgeführt
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden

Tipp: Besonders effektiv ist die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen, beispielsweise der Austausch von Fenstern in Verbindung mit einer Fassadendämmung.

KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss

Neben dem direkten Zuschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer ein zinsgünstiges KfW-Darlehen in Anspruch nehmen.

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle - wie den Austausch von Fenstern, Außentüren oder Dämmarbeiten - ist zusätzlich ein Tilgungszuschuss möglich. Dieser reduziert die Rückzahlungssumme und wirkt somit wie ein direkter Zuschuss.

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Sanierungsmaßnahme über die Hausbank.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Alternativ ist eine steuerliche Förderung nach § 35c EStG möglich. Diese gilt für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Immobilien.

  • Förderhöhe: 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 € pro Objekt
  • Auszahlung: verteilt über drei Jahre (7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr)
  • Voraussetzungen:
    • Die Immobilie ist mindestens 10 Jahre alt
    • Die Immobilie wird selbst genutzt (kein Vermietungsobjekt)
    • Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen durchgeführt
    • Das Unternehmen stellt eine Bescheinigung über die energetischen Anforderungen aus
  • Antragstellung: Keine Vorab-Anmeldung nötig - die Förderung wird über die Steuererklärung geltend gemacht

Mehrere Einzelmaßnahmen können kombiniert werden, solange der Höchstbetrag von 40.000 € nicht überschritten wird.

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